Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Hebammenpraxis Sonnenlicht
Inhaberin Stefanie Voigt
Lessingstr.2 , 04109 Leipzig
0177 3098064
info@hebammenpraxissonnenlicht.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedinungen gelten für die vertragliche Beziehung zum gesamten Team der Hebammenpraxis Sonnenlicht und ihren freien Mitarbeitern.
Anmeldung und Termine
Die Hebammenpraxis Sonnenlicht arbeitet mit Ausnahme des Müttercafés mit Terminvergabe.
Termine können telefonisch und per E-Mail vereinbart werden.
Die verbindliche Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über www.sonnenlicht.hebamio.de mit den dafür vorgesehen Anmeldeformularen.
Haftung
Die Hebammen heften für Leistungen der außerklinischen Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherungen mit einer angemessene Deckungssummer.
Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für die durch den Kursleiter verursachten Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Kursrelevante gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen sind dem Kursleiter unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Jede Schwangere, Gebärende und Wöchnerin hat gesetzlichen Anspruch auf Hebammenbetreuung. Alle möglichen Hebammenleistungen
werden nach der aktuell geltenden Hebammengebührenverordnung abgerechnet und müssen für die Krankenkassen mit einer Unterschrift durch die Versicherte bestätigt werden.
Leistungen, welche die öffentlich-rechtlichen Kostenträger übernehmen, werden direkt abgerechnet. Die Hebammenpraxis Sonnenlicht informiert die Patientin vor der Behandlung, wenn die maximale Grenze der zu übernehmenden Leistung durch die öffentlich-rechtlichen Kostenträger erreicht ist.
Die Patientin informiert die Hebammenpraxis Sonnenlicht, wenn Leistungen aus dem Gebührenkatalog bereits von einer Hebamme außerhalb des Teams der Hebammenpraxis Sonnenlicht erbracht wurde, um eine Doppelabrechnung zu vermeiden. Behält die Patientin Stillschweigen und die Krankenkasse informiert über den Konflikt, werden diese Kosten nachträglich privat in Rechnung gestellt,mit dem Gebührenkatalog für Pravatversichte.
Privatversicherte (mit/ohne Beihilfe)
Privat versicherte Patientinnen werden nach dem Gebührenkatalog Sachsen-Anhalt berechnet. Es fällt ein 2,0 facher Gebührensatz an.
Diese Rechnungen der Hebammenpraxis Sonnenlicht sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs.3 BGB).
Regelung bei Kursen im Rahmen der Hebammengebührenordnung:
Jede Patientin hat Anspruch auf einen Geburtsvorbereitungskurs bis zu 14Zeitstunden und einen Rückbildungskurs bis zu 10 Zeitstunden.
Die öffentlich-rechtlichen Kostenträger übernehmen die Gebühr nur, wenn die terminierten Kurse vollständig absolviert wurden und die Zeitstunden nicht überschritten werden. Falls ein Kurs aus wichtigem Grund von der Kursleiterin abgesagt wird, werden alle
Teilnehmerinnen zuvor per informiert und ein Ersatztermin genannt. Ein hierüber hinausgehender Anspruch besteht seitens der Kursteilnehmerin nicht.
Die pauschale Partnergebühr zum Geburtsvorbereitungskurs ist bis 24h vor Kursbeginn auf das Konto der Hebammenpraxis Sonnenlicht zu überweisen.
Die Kosten für andere Kurse sind keine Pflichtleistungen der Krankenkassen. Die Kursgebühr muss von der Teilnehmerin selbst übernommen werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Kursart und wird auf dem verbindlichen Anmeldeformular mitgeteilt.
Terminverlegung und Kursstornierung
Ihre Anmeldung zu Kursen ist verbindlich. Sollten Sie diesen Kurs doch nicht in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte schriftlich 2 Wochen vor einem vereinbarten Kurs ab. Die öffentlich-rechtlichen Kostenträger übernehmen die Gebühren nur, wenn die terminierten Kurse vollständig absolviert wurden.
Bei später oder nicht erfolgter schriftlicher Abmeldung (außer vorzeitige Entbindung) halten wir uns vor, jede Fehlstunde mit einer Ausfallgebühr von 15€ privat in Rechnung zu stellen.
Einzeltermine in der Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit können bis 24h vorher abgesagt werden. Bei späterer oder nicht erfolgter Abmeldung halten wir uns vor, Ihnen eine Ausfallgebühr von 50€ privat in Rechnung zu stellen. Da die Hebammen/ Kursleiterinnen berufsbedingt zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden kann, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen/absagen. In solchen Fällen versuchen wir die bestellten Personen über den Terminausfall rechtzeitig zu informieren und so schnell wie möglich einen Ersatztermin zu vereinbaren bzw je nach Möglichkeit wird eine Kollegin als Ersatz ein.
Wenn ein Betreuungsvertrag ab 4 Wochen vor errechnetem Entbinungstermin gekündigt wird, wird eine Ausfallpauschale von 500€ fällig.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.